Für die betreuten Monteurunterkünfte

in Köln, Hürth, Frechen, Wesseling & Bedburg

Monteurzimmer Vesper

Firmensitz: Weißer Straße 143 – 145, 50999 Köln
Kontakt: (+49) 221 954900-10, info@mzkoeln.de
USt-IdNr.: DE179913942
– nachstehend „Monteurzimmer Vesper“ genannt –

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Monteurzimmern (nachstehend „Monteurzimmer Vesper“ genannt), zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Monteurzimmer Vesper.
    2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Monteurzimmer Vesper und dem Mieter individuell vereinbart wurden.
  2. Zustandekommen des Vertrages
    1. Der Mietvertrag auf Zeit kommt zustande, indem der Mieter einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch die Monteurzimmer Vesper angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
      Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt schriftlich.
    2. Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Mieter, haftet er Monteurzimmer Vesper gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auf Zeit, sofern Monteurzimmer Vesper eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Monteurzimmer Vesper.
    4. Für Unterkünfte werden die Mietverträge und Rechnungen im Namen und Auftrag des jeweiligen Eigentümers erstellt.
  3. Preise und Leistungen
    1. Die Monteurzimmer Vesper ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Monteurzimmer Vesper zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Monteurzimmer Vesper gegenüber Dritten.
    3. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird ausgewiesen.
    4. Die Preise können von der Monteurzimmer Vesper geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Monteurzimmer Vesper oder der Aufenthaltsdauer wünscht, und die Monteurzimmer Vesper dem zustimmt.
    5. Rechnungen der Monteurzimmer Vesper sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
      Der Verzug setzt ein, wenn der Mieter nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Mieter, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist Monteurzimmer Vesper berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Der Monteurzimmer Vesper bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Monteurzimmer Vesper eine Mahngebühr von 9,- EUR erheben.
    6. Die Monteurzimmer Vesper ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Monteurzimmer Vesper ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes in der Unterkunft aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
    7. Der Mieter kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Monteurzimmer Vesper aufrechnen oder mindern.
    8. Wir vermieten ausschließlich an Firmen. Unser Angebot richtet sich daher nicht an Privatpersonen. 
    9. Handtücher werden nicht gestellt.
  4. Option auf Verlängerung
    1. Bei Inanspruchnahme von „Optionen auf Verlängerung“ können Sie bis zu 4 Tage vor dem letzten Tag der Festbuchung die Unterkunft verlängern oder absagen. Ab dem 3. Tag vor Beendigung der Festbuchung und ausgesprochener Option auf Verlängerung, verlängert sich die Buchung automatisch um weitere 7 Nächte.
  5. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Mieters
    1. Die Monteurzimmer Vesper räumt dem Mieter ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
      • Im Falle des Rücktritts des Mieters von der Buchung hat die Monteurzimmer Vesper Anspruch auf angemessene Entschädigung.
      • Die Monteurzimmer Vesper hat die Wahl, gegenüber dem Mieter statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ab einem Rücktritt der 7 Tage, oder weniger, vor dem Anreisetag liegt. Bei Stornierungen, welche länger als 7 Tage vor dem Anreisetag liegen ist die Stornierung kostenfrei. Stornierungen während des Aufenthalts sind ausgeschlossen. Es sei denn, die verbleibende Buchungszeit beträgt mehr als 11 Tage. Dem Mieter steht dann frei, mit einer Frist von 10 Tagen vor dem neuen Auszugstermin zu stornieren. Die Stornierung hat schriftlich an Monteurzimmer Vesper zu erfolgen, nicht an Objekt-Verwalter, oder Objekt-Eigentümer. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Monteurzimmer Vesper kein Schaden oder der der Monteurzimmer Vesper entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
    2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Mieter das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies der Monteurzimmer Vesper rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
    3. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die Monteurzimmer Vesper dem Mieter im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Monteurzimmer Vesper keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Monteurzimmer Vesper. Der Mieter muss den Rücktritt schriftlich erklären.
  6. Rücktritt der Monteurzimmer Vesper
    1. Sofern dem Mieter im Mietvertrag auf Zeit ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist Monteurzimmer Vesper ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Mieter auf Rückfrage der Monteurzimmer Vesper die Buchung nicht endgültig bestätigt.
    2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist Monteurzimmer Vesper gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
      • höhere Gewalt oder andere von der Monteurzimmer Vesper nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden;
      • die Monteurzimmer Vesper begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Monteurzimmer Vesper in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Monteurzimmer Vesper zuzurechnen ist;
      • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
      • ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
      • die Monteurzimmer Vesper von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Mieters nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Mieter fällige Forderungen der Monteurzimmer Vesper nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Monteurzimmer Vesper gefährdet erscheinen;
      • der Mieter über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
      • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
    4. Die Monteurzimmer Vesper hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
    5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.
  7. An- und Abreise
    1. Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Monteurzimmer Vesper hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Mieter ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Gebuchte Zimmer sind vom Mieter bis spätestens 18.00 bzw. 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen:
      Montags bis Freitags zwischen 15.00 bis 20.00 Uhr
      Samstags, Sonntags und Feiertags zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr

      Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Monteurzimmer Vesper das Recht, gebuchte Zimmer nach o. a. Uhrzeit anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mieter hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Monteurzimmer Vesper steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

    4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Monteurzimmer Vesper spätestens um 10 Uhr leer geräumt und besenrein – ohne Müll / Lebensmittel und mit gespültem Geschirr – zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Monteurzimmer Vesper über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Mieter steht es frei, Monteurzimmer Vesper nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Sollten die Zimmer/Appartements/Wohnungen nach 24 Stunden nicht geräumt sein, behält sich der jeweilige  Eigentümer vor, die Wohnungstür von einem Schlüsseldienst öffnen zu lassen und alle verbliebenen Gegenstände und  Kleidungsstücke auszulagern. Eine Haftung ist hierbei ausgeschlossen. Die entstehenden Kosten für Öffnung,  Räumung und Lagerung trägt der Rechnungsempfänger (Mieter) in vollem Umfang vor Herausgabe der gelagerten  Gegenstände und Kleidungsstücke soweit dies dem Vermieterpfandrecht §562ff. und § 581ff. BGB entspricht.
  8. Rundfunkbeitrag
    1. Der Mieter ist bei einer Mietdauer ab 6 Monaten oder länger beitragspflichtig.
  9. Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
    1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs
      Der jeweilige Eigentümer des Objektes, nachstehend Betreiber genannt, stellt in einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem User für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.
    2. Zugangsdaten
      Der Betreiber stellt dem User hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber kann diese Zu-gangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den User neue Zugangsdaten angefordert werden. Der User verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.
    3. Haftungsbeschränkung
      Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. Für Schäden an Enderäten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    4. Verantwortlichkeit des Users
      Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User

      1. keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
      2. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
      3. geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
      4. keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
      5. das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
    5. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter
      Der User stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine
      rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende
      Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
    6. Dokumentation
      Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.
  10. Haftung
    1. Die Monteurzimmer Vesper haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Monteurzimmer Vesper ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
    2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
    3. Soweit dem Mieter ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Monteurzimmer Vesper, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
    4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. Die Monteurzimmer Vesper übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Monteurzimmer Vesper ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
    5. Die Verjährung der Ansprüche des Mieters erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    6. Die Mieträume und das Inventar befinden sich in einem guten und gepflegten Zustand. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache im vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und zurückzugeben. Für Schäden an den Räumen, der Installation und Einrichtung, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, haftet der Mieter.
    7. Internetzugang: Die Monteurzimmer Vesper übernimmt keine Gewähr, sofern die Verbindung für die von den Bewohnern mitgebrachten Einzelgeräten aus technischen Gründen nicht zustande kommt. Für unerlaubte Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets haftet der Mieter.
  11. Hausordnung
    1. Das Rauchen und das Mitbringen von Haustieren ist im gesamten Gebäude untersagt.
      Bei Zuwiderhandlung bleibt es der Monteurzimmer Vesper überlassen, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Den Ausfall, und gegebenenfalls anfallende Kosten für Schäden, oder Reinigung, trägt der Mieter.
    2. Schäden sind unmittelbar nach dem Einzug zu melden. Gegebenenfalls entstehende Schäden während der Mietzeit sind ebenfalls sofort der Monteurzimmer Vesper zu melden.
  12. Schlussbestimmungen
      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.